Der alljährliche Zahnarztbesuch gehört für viele Menschen zu den unangenehmsten Terminen eines Jahres. Das hängt zum einen mit der Angst vor Bohrer und Spritze zusammen, zum anderen sorgt sich aber auch so mancher vor den Kosten. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen haben seit geraumer Zeit ihre Leistungen im Zahnbereich reduziert. Wer heute auf Zahnersatz, Brücke oder Füllung angewiesen ist, braucht ein dickes Portemonnaie. Denn wer mehr als die Standardversorgung will, muss privat zuzahlen. Das beginnt mit der berühmten Amalgam-Füllung und endet bei teuren Sonderwünschen. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung lassen sich die persönlichen Kosten deutlich reduzieren. Als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung bieten Zahntarife hohe Kostenerstattungen für Inlays, Kronen und andere Zahnersatzmaßnahmen. Auch die professionelle Zahnreinigung wird von manchen Tarifen übernommen. In Kombination mit anderen Tarifen sind auch Brillenleistungen oder Chefarztbehandlung günstiger zu haben. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Jeder Bauherr kennt das: vor Beginn der Bauarbeiten muss die Baugenehmigung erwirkt werden. Dieses Unterfangen kann mitunter sehr langatmig und, je nach Bauvorhaben, auch sehr umfangreich ausgestaltet sein. Es ist deshalb ratsam, sich einen möglichst langen Zeitraum für das Genehmigungsverfahren einzuplanen, um nicht unnötige Bauzeitzinsen während dieser Zeit bezahlen zu müssen.
Umso ärgerlicher ist es, wenn sich nach der Genehmigungserteilung Änderungen am Bau ergeben. Diese müssen dann zur erneuten Prüfung beim Amt eingereicht werden, was mit erneuten Bearbeitungszeiten und –gebühren verbunden sein kann.
Was jedoch, wenn man selbst Baudezernent ist und auf die Genehmigungserteilung einwirken kann? Es gelten auch in diesem Fall keine anderen Regeln. So kam es, dass der Baudezernent Potsdams, Matthias Klipp (Grüne), für die Vergrößerung seines eigenen Hausbaus eine Änderungsgenehmigung hätte einholen müssen. Ob er das tat oder sich die Genehmigung wie von Zauberhand ergab, bleibt abzuwarten. In jedem Fall scheint es als Grund für die Suspendierung des Matthias Klipp zu genügen, die ihm der Oberbürgermeister Jann Jakobs aussprach.
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