Potsdam ist voller Urlauber … (und Diebe) – Auto aufgebrochen
Mal eben schnell rechts ran, Auto abgestellt und schwupp – ist das Auto aufgebrochen. So gerade erst wieder geschehen, stehen vermutlich weitere Aufbrüche in nächster Zeit an! Häufig werden wertvolle Güter wie Laptops, Navis, Smartphones oder Designerkleidung im Auto gelassen und damit fängt der Ärger auch schon an. Viele Betroffene fragen sich dann, welche Versicherung für den Schaden aufkommt.
Vorab: Wertgegenstände sollten nach Möglichkeit nicht im Auto gelagert werden, und wenn es doch erforderlich ist, dann sollten sie zumindest nicht von außen sichtbar sein. Zudem versteht es sich von selbst, dass das Auto immer verschlossen werden muss. Ansonsten droht der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, der mit einer Leistungsverweigerung oder -einschränkung verbunden ist, da Versicherer in solch einem Fall sehr strikt vorgehen.
Zu unterscheiden sind die Dinge, die IM Fahrzeug waren und die AM Fahrzeug waren.
Für mit dem Auto verbundene Geräte (wie ab Werk gelieferte Navis, Audiosystem, u.ä.) ist die Teilkaskoversicherung zuständig, sofern sie in der den Bedingungen beigefügten Teileliste aufgeführt sind (in der Regel werden maximal 1.000 Euro erstattet).
Für Hausrat, den man im Fahrzeug hatte, deckt mitunter die Hausratversicherung auch Diebstähle aus verschlossenen Kfz ab (gegebenenfalls muss dieser Punkt separat mitversichert/nachversichert werden). Zudem kann bei Diebstählen aus einem gesicherten Parkhaus die Außenversicherung der Hausratversicherung greifen, die die ansonsten auch versicherten Gegenstände (in der Regel bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme) umfasst.
Es ist demnach also durchaus ratsam mal in die Bedingungen zu seiner Teilkaskoversicherung zu schauen oder den Versicherer anrufen. Ist der Deckungsbaustein “Diebstahl aus KfZ” noch nicht in der Hausratversicherung mitversichert, kann sich der Einschluss durchaus lohnen. Der Aufpreis ist zwar je nach Anbieter unterschiedlich, jedoch durchschnittlich überschaubar!
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