Gemäß der aktuellen Analyse eines großen Immobilienfinanzierungs-Unternehmens müssen
Haus- und Wohnungskäufer zunehmend höhere Kreditsummen in Anspruch nehmen. Das zeigt
sich etwa im steigenden Beleihungsauslauf. Dieser gibt den Anteil der Fremdfinanzierung am
Beleihungswert – dem Wert, den die Bank dem Objekt zuschreibt – an. Die Kennzahl kletterte im
September durchschnittlich auf 87,5 Prozent, nachdem sie ein Jahr zuvor noch 85,9 Prozent
betragen hatte.
Die durchschnittliche Kreditsumme wuchs auf rund 313.000 Euro an, 5.000 Euro mehr als im
Vormonat. Nicht nur wegen dieses Trends müssen sich die Immobilienkäufer für immer längere
Zeiträume verschulden: Die im September vereinbarten monatlichen Kreditraten fielen so
niedrig aus wie seit zwei Jahren nicht mehr, bei einer praktisch gleichbleibenden
durchschnittlichen Zinsbindung von knapp elf Jahren. Legt man beispielhaft 300.000 Euro
Kreditsumme, 2 Prozent Tilgung, 80 Prozent Beleihungsauslauf und 10-jährige Zinsbindung
zugrunde, belief sich die sogenannte Standardrate auf monatlich 1.395 Euro.
Das Bundeskabinett hat im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV eine Änderung des
Versicherungskennzeichen-Systems für Mofas und E-Scooter beschlossen. Bisher müssen diese
jährlich neu versichert werden, was mit einem farbigen Kennzeichen – in diesem Jahr in Blau –
nachgewiesen wird. Ordnungshüter können so schnell erkennen, ob der Versicherungsschutz
aktuell ist. Ab März 2026 sollen die langsameren Zweiräder mit einem permanenten
Kennzeichen versehen werden, das der jeweilige Versicherer nach Vertragsablauf wieder
einzieht. Ein Zulassungsverfahren soll es weiterhin nicht geben.
Die Versicherungswirtschaft ist nicht nur wegen der zusätzlichen Vollzugsaufgabe wenig
begeistert, sondern befürchtet darüber hinaus, dass nach einer Änderung mehr Kleinfahrzeuge
ohne Versicherungsschutz unterwegs sein könnten – auch wenn das für die Fahrer kostspielig
werden kann, denn es handelt sich um eine Straftat. Neben einer Geldbuße drohen
Führerscheinentzug und bis zu einem Jahr Gefängnis. Zudem müssen die Kosten bei einem
Unfall komplett selbst übernommen werden.
Dass eine gut aufgestellte Altersvorsorge auch Fondsanteile enthalten sollte, gilt mittlerweile
weithin als Konsens. Für Aufruhr unter Sachkundigen sorgt nun jedoch eine Studie des
Fondsverbands BVI, der zufolge Fondsentnahmepläne (in der Studie als „Fondsrenten“
bezeichnet) eine sichere Form der Altersvorsorge darstellen. Kernthese: Entnehme man dem
Fondsguthaben monatlich einen Betrag in der Höhe, die ein Versicherer als lebenslange
garantierte Rente zahlen würde, dann komme man damit in über 95 Prozent der Fälle bis zum
Lebensende über die Runden. Meist bleibe sogar noch etwas zum Vererben übrig.
Harsche Kritik an den Berechnungsgrundlagen hat neben dem Versicherer-Gesamtverband GDV
auch das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) geäußert. Letzteres spricht unter der
Überschrift „Zu schön, um wahr zu sein“ von „vollkommen unplausiblen Annahmen“. So werde
eine jährliche Rendite von 6 Prozent unterstellt, obwohl der zugrunde gelegte Musterfonds
lediglich 30 Prozent Aktien neben 70 Prozent Rentenpapieren enthalte. Unterschätzt würden
zudem das Performancerisiko und das Langlebigkeitsrisiko.