3 häufige Irrtümer beim Wechsel der Kfz-Versicherung
Die 3 häufigsten Irrtümer beim Wechsel der Kfz-Versicherung:
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Der SFR wird nicht immer voll übertragen. Sondereinstufungen für Zweitwagen etwa teilt der Vorversicherer nicht standardmäßig seinem Nachfolger mit, sondern lediglich den wirklichen SFR bei Vertragsbeginn und belastende Schäden.
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Je nach verwendeter Rückstufungstabelle kann der Versichererwechsel zu einer Herabstufung des SFR führen. In diesen Tabellen ist festgelegt, wie weit der SFR des Versicherten nach einem Schadensereignis gemindert wird.
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Manche Tarife enthalten einen Rabattschutz, der dazu führt, dass der SFR nach einem Unfall beibehalten wird. Dem Nachversicherer wird allerdings der SFR gemeldet, der ohne Rabattschutz aktuell bestanden hätte.
Warum ist der SFR so wichtig?
Die Versicherer berechnen anhand der bislang schadenfrei erfahrenen Jahre eine prozentuale Einstufung des Beitrags. Wenn sich im nachhinein ein schlechterer SFR herausstellt als im Vergleich angenommen, wird es auch zu einem oftmals höheren Beitrag führen. In Folge ist der eigentlich tolle Versicherungsvergleich im Onlineportal dann auf einmal mitunter sogar teurer geworden.
Was sollte man also tun?
Wer seine Kfz-Versicherung selbst wechsel möchte, ruft am besten seinen aktuellen Versicherer an und erfragt den Schadenfreiheitsrabatt, den der Versicherer dem Folgeversicherer bei einem Wechsel mitteilen wird (das ist der sogenannte GDV-SFR).
Erst mit dieser Information macht es Sinn, sich auf die Suche nach einem neuen Anbieter zu machen.
Da diese Information oftmals auf den gängigen Onlineportalen verschwiegen wird, kommt es im Nachhinein natürlich auch zu Ärger mit der neuen Versicherung.
Vorsicht vor Online-Lockangeboten zur Kfz-Versicherung!
Die Leistungsunterschiede zwischen Premium- und Basistarifen sind leider auch längst nicht jedem bekannt.
So kann es also sein, dass man eine wesentlich schlechtere Rückstufung im Schadenfall durch den Versicherer erhält, wenn man in einem Billigtarif versichert ist. Aufschluss bietet ein Blick in die Rückstufungstabelle des jeweiligen Versicherers.
Weitere Vertragsfallen:
- keine freie Werkstattwahl im Schadenfall
- eingeschränkter Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
- keine umfassende Wildschadenklausel
- keine Folgeschäden eines Marderbisses versichert usw
Das schreiben die Medien hierüber: klick
Wer sich einen ersten guten Marktüberblick verschaffen will, kann hier seine KFZ-Versicherung vergleichen.
Grundlegende erste Informationen findet ihr auch auf unserem youtube-channel (klick).
Wem das alles zu viel Arbeit ist, ruft einfach an oder schreibt uns. So einfach geht das…