In der Gesetzespipeline steckt aktuell das „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ (Betriebsrentenstärkungsgesetz). Es soll vor allem die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Betrieben fördern und Geringverdienern den Zugang erleichtern.
Tolle Sache! Oder?
Künftig sollen die Sozialpartner im Rahmen von Tarifverträgen reine Beitragszusagen einführen können, was für Arbeitgeber die Haftungsrisiken für die Betriebsrenten reduziert. Garantierte Leistungen soll es damit nicht mehr geben, stattdessen einen stärkeren Fokus auf renditeträchtige Anlageformen wie Aktien. Arbeitgeber und Beschäftigte, die nicht tarifgebunden sind, können sich entsprechenden Tarifverträgen anschließen.
Was bedeutet das nun?
Wenn Arbeitgeber euch eine betriebliche Altersversorgung anbieten, bekommt ihr also von eben diesem zum vereinbarten Rententermin eine Betriebsrente. Für diese Rente muss der Arbeitgeber einstehen. Da das mit nicht unerheblichen Risiken verbunden ist, gliedern die meisten Arbeitgeber dieses Risiko an einen Versicherer im Rahmen der Rückdeckung aus. Die Altersversorgung ist also durch den Versicherer vertraglich gesichert und wird in den meisten Fällen durch eine garantierte Rente durch diesen dann später ausbezahlt.
Wenn nun allerdings keine Garantien mehr vereinbart werden “müssen”, sondern statt dessen Beiträge in Aktienanlagen investiert werden können, dann bleibt die Frage nach einer Sicherheit der Rentenzahlung zur Altersversorgung. Denn je nachdem wie sich die Aktienwerte entwickeln, kann es also mehr oder weniger zur geplanten Rente geben. Das erinnert sehr an ein Lottospiel: wird meine Lottoschein-Prognose eintreffen, gibt es Anlass zur Freude. Doch planen kann ich das leider nicht.
Immerhin: Geringverdiener sollen von einem neuen Steuer-Fördermodell und von neuen Anrechnungsregeln profitieren. So bleiben Betriebsrenten beispielsweise bei Empfängern von Grundsicherung im Alter bis zu 202 Euro anrechnungsfrei.
Aktuell wird der Gesetzentwurf zwischen Bundesrat und Bundesregierung abgestimmt. Voraussichtlich in der ersten Märzhälfte stehen dann Beratungen im Bundestag an. Wir halten euch auf dem Laufenden.
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