Krankenkassen: Bonusprogramme erhöhen die eigene Steuerlast?
Wer Yoga macht, bekommt eine Zahnreinigung spendiert, Fitness-Deals, Gesundheitsdividende, usw.
So, oder so ähnlich, klingen die Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen. Bonusprogramme legen viele Krankenkassen für ihre Versicherten auf und schaffen damit Anreize für ein gesundheitsbewussteres Verhalten bzw. umfassendere Vorsorge.
Die Idee: wer Bonusprogramme nutzt, als entsprechende Maßnahmen ergreift und belegt, wird mit Bar- oder Sachprämien belohnt.
Diese Bar- oder Sachprämien wurden von den Finanzämtern allerdings jahrelang von den absetzbaren Krankenversicherungsbeiträgen abgezogen. Das heißt, dass die Kassenpatienten einen Teil der Boni quasi „hintenrum“ über höhere Steuerzahlungen selbst finanzieren mussten.
Damit ist nun Schluss, da der Bundesfinanzhof die Verrechnung von Beiträgen und Bonuszahlungen für unrechtmäßig erklärt hat, sofern die Boni nicht zur Grundabsicherung für den Krankheitsfall gehören (die entsprechenden Zahlungen stellen nämlich keine Beitragsrückerstattung dar).
Damit können die Krankenkassenbeiträge also voll abgesetzt werden, auch wenn die Krankenkasse Kosten für Bonusprogramme erstattet hat.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Versicherte die Ausgaben im Vorhinein aus eigener Tasche finanziert hat und die in Anspruch genommenen Maßnahmen nicht zum regulären Versicherungsumfang gehören.
Fazit:
Wer Bonusprogramme für sich auch in steuerlicher Hinsicht nutzen möchte, erkundigt sich vorher bei seiner Kasse, ob das jeweilige Bonusprogramm zum regulären Versicherungsumfang gehört oder nicht. Die Antwort sollte man dann schriftlich den eigenen Steuerunterlagen beifügen, um unnötige Nachfragen zu vermeiden.