Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung
Wie wir bereits 2013, 2014, 2015 und dieses Jahr prophezeiten: vor allem wegen der Niedrigzinsen müssen viele privat Krankenversicherte 2017 merkliche Beitragsaufschläge hinnehmen. Tendenz derzeit anhaltende Entwicklung!
Aufgrund gesetzlicher Regelungen sind die Versicherer nämlich verpflichtet, nun „auf einen Schlag“ die Minizinsen der letzten Jahre und zugleich steigende Leistungsausgaben in den neuen Beiträgen einzupreisen. Rund zwei Drittel der Privatversicherten werden im Schnitt rund 11 Prozent drauflegen müssen. In den Medien haben diese Prämienaufschläge bereits für ein kleines Beben gesorgt…
Panik!?
Ein langfristiger Vergleich zeigt jedoch, dass die Beiträge pro Versicherten sich annähernd synchron zu denen der gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt haben. Während die Beitragseinnahmen pro Kassenpatient seit 2007 jährlich durchschnittlich um 3,2 Prozent stiegen, waren es bei den Privaten 3,0 Prozent. Herausgerechnet ist dabei allerdings der aus Steuern finanzierte Bundeszuschuss zur gesetzlichen Versicherung.
Dass die Erhöhungen der privaten Versicherer regelmäßig Wellen schlagen, liegt vornehmlich daran, dass sie nicht so kontinuierlich wie in der gesetzlichen Kasse durchgeführt werden, sondern von Zeit zu Zeit – nach Erreichen bestimmter vorgeschriebener Schwellenwerte.
Was ist nun zu tun?
Wer noch einen alten PKV-Tarif nach “Bisex”-Tarifierung hat, sollte möglichst nicht in die neuen “Unisex”-Tarife überwechseln, auch wenn das die Versicherer und mancher Berater gern mal behaupten. Warum nicht? Nun, die Ausgaben eines Versicherten werden auch immer von der Versichertengemeinschaft getragen. Je mehr Menschen in einer Gemeinschaft versichert sind, umso stabiler ist die Leistungserbringung. Da in den neueren Unisex-Tarifgenerationen bislang jedoch noch nicht so viele versichert sind, wie in den älteren “Bisex”-Tarifen, kann man nur darüber spekulieren, wie lange die neueren Tarifgenerationen noch halbwegs bezahlbar bleiben.
Doch welchen Ausweg gibt es dann?
Zum einen kann man von seinem aktuellen Anbieter einen anderen Tarif berechnen lassen, der sich mindestens an den Leistungen des bisherigen orientieren sollte. In jedem Fall achtet darauf, dass es auch ein Bisextarif ist, den man euch dort anbietet! Ein interner Wechsel in einen anderen Tarif beim gleichen Versicherer bringt oft schon interessante Einsparungen mit sich und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt mitunter auch.
Davon unberührt kann man prüfen, ob man nicht wieder Mitglied in der GKV wird. Das funktioniert mitunter auch als Selbständiger, Altersrentner, usw. Die Beiträge in der GKV sind jedoch einkommensgerecht veranlagt. Bei hohem zu versteuerndem Einkommen müsst ihr also auch hohe Beiträge in der GKV bezahlen. Nehmt als Berechnungsbeispiel einfach euren Jahresgewinn lt. Steuerbescheid und multipliziert ihn mit 18%. Das wäre dann rund der zu zahlende Jahresbeitrag in der GKV.
Liegt euer Gewinn jedoch unter rund 25.000 EUR jährlich (exakt sind es 25.515 EUR im Jahr 2016), dann zahlt ihr einen Mindestbeitrag in der GKV iHv rund 360,- EUR monatlich.
Wer wieder zurück in die GKV möchte oder aber Fragen zur richtigen PKV hat, kommt einfach auf uns zu (klick)