Beitragssprung in der gesetzlichen Pflegeversicherung
Beitragssprung in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Allenthalben hört man von prall gefüllten Sozialkassen, der guten Beschäftigungssituation sei Dank.
So soll demnächst der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung deutlich sinken. Da überrascht es
zunächst, dass der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung bald einen Sprung nach oben
vollziehen soll – um satte 0,5 Prozent. Bis vor Kurzem war noch von 0,3 Prozent die Rede.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich nun jedoch für ein halbes Prozent Aufschlag zum 1.
Januar 2019 entschieden. „Wenn wir mehr Pflegekräfte wollen und wenn wir sie besser bezahlen
wollen, dann wird das mehr kosten“, begründet Spahn die Pläne.
Der Fachkräftemangel ist jedoch nicht der einzige Grund, warum die Pflegeversicherung trotz
Beschäftigungsboom mehr Geld braucht. Hinzu kommt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen und
damit der Anspruchsberechtigten – aufgrund der alternden Gesellschaft – steigt. Außerdem wurden
mit der jüngsten Pflegereform die Leistungen leicht angehoben.
Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen wird die finanzielle Belastung dadurch allerdings
kaum geringer: Infolge der Leistungserhöhung sind auch die Pflegekosten deutlich nach oben
gegangen. Ohne private Vorsorge muss im Pflegefall weiterhin pro Monat ein potenziell vierstelliger
Eigenanteil aufgebracht werden.