Geschenktes Versicherungspaket darf nicht kostenpflichtig werden
Wer unaufgefordert ein Gratis-Versicherungspaket erhält und einer kostenpflichtigen Weiterführung nicht widerspricht, ist keineswegs zur Zahlung verpflichtet. Das hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ BW) mit gerichtlicher Flankierung durch das Landgericht Limburg an der Lahn klargestellt.
Gratis-Versicherungspaket als Treuebonus
Anlass war eine Versicherungspolice, die als „Treuebonus“ einem Zeitschriftenabo beigefügt wurde. Die Empfänger, die nie nach einer Versicherung gefragt hatten, erhielten eine Urlaubsreisen-Versicherung für zunächst drei Monate „geschenkt“. Wer jedoch spätestens nach der Hälfte dieser Zeit nicht einer Fortführung widersprach, sollte anschließend Beiträge zahlen. Dieses unlautere Geschäftsgebaren hat keinen Bestand, wie nun klar ist. „Durch Schweigen kommt kein Vertrag zustande“, betont Dr. Peter Grieble, der Versicherungsexperte der VZ BW.
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