„Gleichbehandlung“: Erneut Zehntausende Bausparverträge vor Kündigung
Bereits im letzten Jahr fegte eine große Kündigungswelle über die Bausparkunden hinweg, deren Verträge seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif waren und lediglich als Guthabenverträge / Sparbuch fungierten.
200.000 Altverträge wurden von den Bausparkassen aufgehoben, da diese in den aktuellen Niedrigzinszeiten die Verzinsungszusagen von 3 bis 4 Prozent nicht mehr erfüllen können. (Zum Vergleich: Aktuell werden Bausparverträge mit 0,1 bis 0,25 Prozent Zinsen angeboten.)
Wie jetzt bekannt wurde, rollt die nächste Welle an; diesmal dürften Schätzungen zufolge weitere rund 60.000 Kunden betroffen sein. Die Bausparkassen berufen sich dabei auf den „Gleichbehandlungsgrundsatz“. Ob das in Anspruch genommene Sonderkündigungsrecht wirklich Gültigkeit hat, beschäftigt nach wie vor die Gerichte. In den meisten Entscheidungen wurden die Kündigungen bislang für rechtens erklärt, einige Urteile fielen allerdings auch zugunsten der Bausparer aus.
Wer also noch einen alten gut verzinsten Bausparvertrag besitzt und in nächster Zeit Post bekommt, sollte zumindest das Gespräch mit der Bausparkasse suchen und ggf die Verbraucherzentrale hinzuziehen, da viele Bausparkassen mit ihren Kunden im weiteren Zuge auch Vergleiche eingehen.