Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat mehr als 600.000 Schadenmeldungen ausgewertet, die
über drei Jahre hinweg eingegangen waren. Zwei Drittel davon betrafen Kfz-Schäden, die im
Rahmen einer Privathaftpflicht- oder Tierhalterhaftpflichtpolice reguliert wurden, das
verbleibende Drittel Hausratschäden bis zu 50.000 Euro infolge von Einbrüchen.
Insgesamt zeigten sich bei rund jedem zehnten Fall Ungereimtheiten und Auffälligkeiten, die
eine Sonderprüfung erforderlich machten. Meist ging es um fingierte Schäden (eigentlich nicht
versichert), fiktive Schäden („Papierschäden“) oder provozierte Schäden (vorsätzlich
herbeigeführt). Nach Schätzungen der Versicherer kosten derartige Betrugsfälle die
Solidargemeinschaft der Versicherten jährlich rund fünf Milliarden Euro. Wer bei einem
Betrugsversuch erwischt wird, muss nicht nur mit dem Verlust des Versicherungsschutzes und
eventuell Forderungen nach der Übernahme von Sachverständigenkosten rechnen. Auch
strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Haftstrafen sind möglich.
Aktuelle News
Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen hat für sein diesjähriges „M&M Rating
Unfallversicherung“ 290 Tarife und Tarifkombinationen unter die Lupe genommen. 50
Leistungsfragen wurden anhand der Bedingungswerke beantwortet und zu einem Sterne-Score
aggregiert.
Das hohe Bedingungsniveau am deutschen Markt spiegelt sich darin wider, dass mit 135 Tarifen
fast die Hälfte mit der Höchstnote „ausgezeichnet“ (fünf Sterne) bewertet wurde. Weitere 65
erachten die Prüfer als „sehr gut“ (vier Sterne), nur zwei Tarife fielen mit einem Stern komplett
durch. Lobend heben die Analysten hervor, dass gesundheitliche Schäden infolge einer CoronaSchutzimpfung bei mehr und mehr Tarifen eingeschlossen sind.
Die Leistungsschere geht ebenso wie die Preisschere beim verfügbaren Angebot weit
auseinander: Der teuerste Premium-Tarif kostet rund das Achtfache des günstigsten BasisAngebots. Die Qualität eines Tarifs einzuschätzen ist dabei nicht ganz einfach, wenn man nicht
über vertiefte Kenntnisse dieser Versicherungssparte verfügt.
Jetzt in Schwellenländer investieren?
25.03.2024
Die Börsen in Deutschland und den USA sind aktuell sehr optimistisch aufgestellt, das
Wirtschaftswachstum hierzulande bleibt einstweilen mau. Für viele Anleger rücken
Schwellenländer wieder mehr in den Fokus. Durch die jüngsten geopolitischen Entwicklungen
und seine Wachstumsschwäche steht China dabei weniger im Zentrum als in früheren Jahren.
Zahlreiche Unternehmen diversifizieren ihre Lieferketten und reduzieren die Abhängigkeit vom
Reich der Mitte. Aus naheliegenden Gründen ist auch Russland als weiterer BRICS-Staat bis auf
Weiteres ein wenig attraktiver Anlagemarkt.
Profiteure dieser strukturellen Neuordnung sind unter anderem Indonesien, Thailand, Malaysia
und der schlafende bzw. erwachende Riese Indien. Aber auch für Mexiko sehen EmergingMarkets-Experten derzeit gute Perspektiven. Zur Risikostreuung können Anleger sich an Fonds
beteiligen, die eine Vielzahl von Ländern und Unternehmen abdecken. Auch an SchwellenländerETFs gibt es ein breites Angebot. Überdies kommen Anleihen stabiler Staaten im „Globalen
Süden“ als Portfoliobeimischung infrage.
Laut Statistischem Bundesamt lagen die Immobilienpreise hierzulande 2023 in jedem Quartal
um ein Zehntel unter dem Vorjahresniveau. Einen solchen Preisverfall hat Deutschland seit über
60 Jahren nicht mehr erlebt. Nicht in allen Städten gab es indes einen Rückgang – das
Hamburger Preisniveau beispielsweise blieb stabil.
(Neu-)Mieter müssen derweil immer tiefer in die Tasche greifen: Im letzten Quartal 2023 wurde
vom Institut der deutschen Wirtschaft ein Mietpreisplus von 5,3 Prozent gegenüber dem
Vorjahresquartal registriert. Nach wie vor sind Großstädter besonders betroffen; in Berlin stiegen
die Mieten 2023 auf Jahressicht um fast 13 Prozent, im direkten Umland teils noch stärker. „Die
Mieten sind weder gesunken, noch sind sie weniger stark angestiegen“, sagte der Präsident des
Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten gegenüber dem SWR. Der Grund liege vor allem im
nach wie vor eklatanten Missverhältnis zwischen Wohnraumangebot und -nachfrage, an dem
sich auch so bald nichts ändern werde: „In den nächsten zwei Jahren wird sich auf der
Mieterseite für uns leider nichts Positives tun.“
Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte.
Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig – wie auch jetzt schon – von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen wird, die damit kollektiv für die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen geradestehen müssen.
Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht.
„Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“
Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.
In aller Regel haben Menschen, die bereits eine Psychotherapie durchlaufen haben, es beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung schwer. Für die meisten Versicherer sind psychische Erkrankungen, auch wenn sie als erfolgreich therapiert gelten können, wegen der schwer kalkulierbaren Kostenrisiken ein rotes Tuch und damit per se ein Ablehnungsgrund. Bisweilen reicht es bereits, einmal ein berufliches Coaching oder eine Paartherapie in Anspruch genommen zu haben.
Ein Test der Fachzeitschrift procontra belegt nun jedoch eine wachsende Offenheit: Die Risikoprüfer der Gesellschaften sagen nicht mehr von vornherein und pauschal Nein, sondern lassen sich in vielen Fällen weitere Unterlagen für eine individuelle Einschätzung vorlegen. Bei einem gleichartigen Test mit Musterkunden vor anderthalb Jahren hatte die Ablehnungsfront noch kaum Risse gezeigt. Auf die damals folgende Kritik haben einige Versicherer anscheinend reagiert und ihre Risikoprüfung angepasst. Damit tragen sie auch dem positiven Trend Rechnung, dass Menschen mit psychischen Problemen sich heutzutage eher professionelle Hilfe suchen als in früheren Zeiten, als eine Psychotherapie weithin stigmatisiert war.
Die Finanzierung von Immobilien hat sich enorm verteuert, seit die Europäische Zentralbank im Kampf gegen die Inflation eine Zinserhöhungsrallye eingelegt hat. Reihenweise schlitterten Projektentwicklungsgesellschaften in die Insolvenz. Nun müssen auch die offenen Immobilienfonds (OIF) vermehrt Federn lassen: Einer Auswertung von Daten der Deutschen Bundesbank zufolge flossen im November 2023 erstmals seit 2017 in einem Monat mehr als eine halbe Milliarde Euro aus OIF ab. Schon in den drei Monaten zuvor zogen die Anleger unterm Strich mehr ab, als sie einzahlten. Hauptgrund dürfte die auf 0,6 Prozent abgeschmolzene Jahresrendite für 2023 sein.
Ob OIF nach zukünftigen Leitzinssenkungen wieder zu alter Beliebtheit zurückfinden werden, kann als ungewiss gelten: Seit diesem Jahr gibt es mit dem ELTIF 2.0 eine auch für Privatanleger attraktive Alternative, die ebenfalls Beteiligungen an Sachwerten wie Infrastruktur und Immobilien ermöglicht und nach Meinung von Marktbeobachtern den OIF viel Wasser abgraben könnte.
Diesel-Skandal: Klagen nur mäßig erfolgreich
05.02.2024
Die Rechtsstreite wegen mutmaßlich manipulierter Diesel-Abgaswerte laufen noch immer. Für die deutschen Rechtsschutzversicherer steht jedoch schon fest, dass kein Schaden für sie je kostspieliger war: Mehr als 1,5 Milliarden Euro haben sie seit 2015 zur Unterstützung von knapp 426.000 Kunden aufgewendet, vor allem für Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten. Zuletzt kamen noch etwa 1.000 Versicherungsfälle pro Monat hinzu. Damit hat sich der Gesamtstreitwert auf 10,8 Milliarden Euro erhöht, das entspricht gut 25.000 Euro pro Fall. Außen vor sind dabei jene Gerichtsverfahren, die ohne Unterstützung durch Rechtsschutzversicherer bestritten werden.
Über alle Hersteller hinweg führt indes nur jede zehnte Klage zu einem vollumfänglichen Erfolg, wie die Auswertung von rund 81.000 Fällen durch die Versicherer zeigt. 42 Prozent der Kläger verzeichnen einen Teilerfolg, der Rest geht bislang leer aus. Neue Hoffnung bescherte den Geschädigten jedoch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2023, das allgemein als verbraucherfreundlich gewertet wird und die untergeordneten Instanzen bindet.