Rechengrößen in der Sozialversicherung 2018 Beitragsbemessungsgrenze
Die Rechengrößen zur Sozialversicherung 2018 werden aus der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2016 abgeleitet. Entsprechend wurden die Rechengrößen für 2018 in West und Ost angehoben und gliedern sich nun wie folgt:
Versicherungspflichtgrenze zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung
monatlich 4.950,00 € bzw. jährlich: 59.400,00 €
Besondere Versicherungspflichtgrenze zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung
(betrifft nur Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 von der Versicherungspflicht befreit waren)
monatlich 4.425,00 € bzw. jährlich: 53.100,00 €
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:
monatlich: 4.425,00 € bzw. jährlich 53.100,00 €
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:
- alte Bundesländer monatlich 6.500,00 € bzw. jährlich 78.000,00 €
- neue Bundesländer monatlich 5.800,00 € bzw. jährlich 69.600,00 €
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:
- alte Bundesländer monatlich 8.000,00 € bzw. jährlich 96.000,00 €
- neue Bundesländer monatlich 7.150,00 € bzw. jährlich 85.800,00 €
Bezugsgrößen
- Bezugsgröße monatlich (West) 3.045,00 € bzw. jährlich 36.540,00 €
- Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.695,00 € bzw. jährlich 32.340,00 €
Geringfügig Beschäftigte: 450,00 € bundeseinheitlich
Geringverdienergrenze: 325,00 € bundeseinheitlich
Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:
Pflegeversicherung: 2,55%, Kinderlosenzuschlag 0,25%
- Arbeitgeberanteil: 1,275% / Arbeitnehmeranteil: 1,275%, zzgl. evtl Kinderlosenzuschlag
- Bundesland Sachsen gesondert: Arbeitgeberanteil: 0,775% / Arbeitnehmeranteil 1,775%, zzgl. evtl. Kinderlosenzuschlag
Rentenversicherung: 18,6%
knappschaftliche Rentenversicherung: 24,7%
Arbeitslosenversicherung: 3,0%
Krankenversicherung: bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen
- allgemeiner Beitragssatz: 14,6%, zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitrag
- ermäßigter Beitragssatz: 14,0%, zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitrag
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Angaben ohne Gewähr. Stand 4.1.2018
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