Starkregen und Überschwemmung – wer zahlt?

Infolge des Klimawandels kommt es in Deutschland immer häufiger zu Starkregen. Die Wassermassen fluten Keller und Tiefgaragen, reißen Autos und Bäume mit sich, schieben Schlammlawinen in Wohnhäuser. Was wir gestern in Berlin und Potsdam erlebt haben, wird uns noch häufiger begleiten. Der Deutsche Wetterdienst erwartet für die kommenden Jahrzehnte eine rund 50-prozentige Zunahme dieser katastrophalen Wetterlagen.

Die Anzahl der Regentage in der Region Berlin – Potsdam lag in den Jahren 1981 – 2010 bei durchschnittlichen 120 Tagen pro Jahr.

Die Anzahl der Starkregen – Tage hingegen bei 2 pro Jahr. Wenn wir also von ehemals 2 Starkregen-Tagen im Jahr ausgehen, wird es sich auf 3 Tage erhöhen. Wie massiv auch nur ein einziges Ereignis wirken kann, haben wir gestern umfassend miterleben dürfen: geflutete Keller, versunkene Autos, wasserüberflutete Tunnel. Aber auch auf der Hauptstrasse SUP-paddelnde Anwohner gehören immer öfter dazu.

Da die Kanalisation diese massiven Wassermengen nicht vollumfänglich aufnehmen kann, kam es zu Rückstau in zahlreichen Häusern. Was ist ein Rückstau (klick)?

Wenn der Keller geflutet wurde…

…kann man das entweder selbst beheben oder greift zum Notruf. Wer die 112 wählt, kann auf Hilfe hoffen, sofern diese Nummer erreichbar ist. Im Landkreis Oberhavel fiel der Notruf 112 gestern wegen Überlastung aus. Kommt dann die Feuerwehr zum Einsatz, um etwa den Keller auszupumpen, folgt in der Regel bald darauf der Gebührenbescheid.

Kommt die Feuerwehr, wird`s teuer

Wenn es sich nicht gerade um einen Brandeinsatz handelt, werden mitunter teils hohe Gebühren fällig. Wie hoch die Kosten im Detail ausfallen, bestimmt die Satzung einer jeden Gemeinde in der Regel selbst. Doch nicht alle Einsätze muss man bezahlen. Hier findest du eine kleine Übersicht (klick). So berechnet Potsdam pro Stunde und Einsatzkraft derzeit 63,20 EUR. Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstungsgegenstände kosten bis zu 641,20 EUR – pro Stunde wohlgemerkt! Da kommt schnell eine ordentliche Summe zusammen. Anbei die Satzung der Feuerwehr Potsdams (klick).

Wer sich vor solchen Kosten schützen möchte, sollte sein Haus oder Wohnung über eine Elementarschadendeckung absichern. Für wenige Euro im Jahr ist man so vor den finanziellen Folgen von Starkregen, Überschwemmung & Co. geschützt. In der Regel wird dieser Versicherungsschutz in der Hausratversicheung und Gebäudeversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 10 Prozent pro Schadenfall angeboten, die auf 500,- bis 5.000 EUR begrenzt ist (Versicherer- und tarifabhängig).

Auch die Hausratversicherung

…zahlt für Schäden durch Überschwemmung in der Regel nicht. Versichert werden üblicherweise Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungs­wasser und Einbruch­diebstahl. Hier muss die Elementarschadendeckung mit eingeschlossen werden, um entsprechenden Versicherungsschutz zu bekommen. Einzig in der so genannten “erweiterten Haus­halts­versicherung” der ehemaligen DDR (die Verträge der staatlichen Versicherung wurden dann von der Allianz übernommen) sind auch Schäden durch Überschwemmung mitversichert gewesen. Wer also noch einen solchen DDR-Vertrag besitzt, könnte sich entspannt zurücklehnen.

Nicht auf die lange Bank schieben

Zehntausende Häuser werden womöglich zukünftig als gegen Elementargefahren „nicht mehr versicherbar“ gelten, weil sie in Risikozonen liegen. Aktuell erstellen Behörden und Versicherer neue Risikozonenkarten, aus denen die jeweilige Gefährdung durch Starkregen hervorgeht. Die bisher übliche ZÜRS-Kategorisierung in Gefahrenzonen, die als Grundlage für Gebäudeversicherungen dient, hat sich als für die Starkregeneinschätzung eher unbrauchbar erwiesen (obwohl ZÜRS für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ steht). Denn Starkregen tritt nicht nur an Gewässern auf, sondern potenziell überall, und dann wird es vor allem an Hängen und in Mulden gefährlich. Hausbesitzer in entsprechenden Risikozonen gehören damit möglicherweise zu den frühen Klimawandel-Geschädigten in Deutschland.

Solange die Zonen noch nicht neu verhandelt wurden, macht es Sinn noch schnell den Elementarschadenschutz abzuschließen.

Zum Hausratversicherungsvergleich: http://www.versicherungsmakler-potsdam.com/wohnung-haus/hausratversicherung/

Zum Wohngebäudeversicherungsvergleich: http://www.versicherungsmakler-potsdam.com/wohnung-haus/gebaeudeversicherung/

Was ist mit den Schäden am Auto oder Motorrad?

Über­schwemmungs­schäden an Autos und Motorrädern sind in der Teilkasko abgesichert, wenn man den Schaden nicht zu verschulden hat. Klingt komisch? Folgendes Beispiel: Du erfährst morgens durch den Wetterbericht im Radio, dass es zu unwetterartigen Regenfällen im Laufe des Tages kommen wird, unternimmst aber nichts weiter, dann könnte dir der Versicherer unterstellen, dass du schuldhaft keine Schadenminderung betrieben hast und wäre dann zur Kürzung oder Ablehnung des Schadens berechtigt. Bist du hingegen vom Unwetter überrascht worden, kann keine Kürzung durch den Versicherer wegen schuldhaftem Verhalten erfolgen.

Wird dein Fahrzeug bspw gegen ein anderes Fahrzeug gespült und es entsteht somit ein Schaden am gegnerischen Fahrzeug, zahlt das deine Fahrzeughaftpflichtversicherung, Schäden am eigenen Fahrzeug dann in der Regel nur die eigene Vollkaskoversicherung.

 

Du hast Fragen oder benötigst Hilfe bei einem Schadenfall? Komm auf uns zu: schreibe in den Chat oder vereinbare einen Telefontermin (klick).

 

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