Trotz Vorerkrankungen gegen Berufsunfähigkeit versichern
Wer chronisch krank ist oder schon einmal wegen Depressionen oder Rückenleiden behandelt wurde, hat es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht selten schwer. Die Entscheidung über die Antragsannahme wird individuell getroffen, doch es gibt gewisse Tendenzen.
So sind die Versicherer bei psychischen Beschwerden sehr vorsichtig und lehnen vielfach ab, insbesondere bei einer laufenden Therapie macht es oft keinen Sinn einen Antrag zu stellen. Auch chronisch entzündliche Darmerkrankungen führen häufig zur Ablehnung. Besser sieht es bei Rückenbeschwerden aus – hier formulieren die Anbieter oft einen Ausschluss, so dass keine Rente gezahlt wird, falls das Rückenleiden zur Berufsunfähigkeit geführt hat.
Es empfiehlt sich, vor einem Antrag zunächst eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen, was beim Abschluss über einen Versicherungsmakler möglich ist. Und natürlich: alle Gesundheitsfragen peinlich genau zu beantworten. Diese Anfrage wird dann vom jeweiligen Risikoprüfer der Gesellschaft auf eine Versicherbarkeit hin geprüft. Dieser spricht dann ein Votum für oder gegen eine Absicherungswahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit über den Anbieter aus.
Wer dann keinen Schutz gegen eine Berufsunfähigkeit erhält, kann die Schutzlücke beispielsweise mit einer Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung auffüllen – sogar mitunter mit einem Bündel dieser Alternativen.
Warum eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll ist, erfahren Sie gern in einem unverbindlichen Telefonat. Rufen Sie an oder schicken eine eMail. Hier helfen wir weiter (klick).