Versicherung will nicht zahlen – Pflichten des Versicherungsnehmers

Wie immer im Leben scheint alles erstmal so einfach: ich gehe ins Netz, suche mir eine Versicherung raus, schließe online ab und gut ist: man ist versichert. Prima! Doch die Versicherung will nicht zahlen!

In einer Vielzahl von Fällen funktioniert das solange, bis man den ersten Schaden hat. Dann trennt sich oft die Spreu vom Weizen. Warum nur? Generell gilt: eine Versicherung ist nichts anderes als ein Übereinkommen zweier oder mehrerer Parteien bezüglich einer konkreten Risikoübernahme. Verletzt man dieses Abkommen auf einer beliebigen Seite, ist der Ärger vorprogrammiert. Welche Pflichten jede Seite hat, regelt der Versicherungsvertrag, denn ein Versicherungsnehmer genießt nicht nur Rechte gegenüber seinem Versicherer, sondern auch einige Pflichten. Vernachlässigt er diese, droht er im Schadensfall mit leeren Händen dazustehen.

Was viele Kunden jedoch leider versäumen: die Vertragsbedingungen zu lesen, zumindest in der Kurzfassung.

Denn gewissenhafte Mitwirkung ist bereits bei der Antragsstellung gefragt. Auf diesbezügliche Fehler geht mehr als die Hälfte der Streitigkeiten zwischen Versicherern und ihren Kunden zurück. Doch welcher Onlineanbieter hat hier schon geschultes Personal an der Hand? Die Wenigsten! Gerade bei sogenannten Biometrischen Risiken (Krankenversicherung, BU-Versicherung, Risikolebensversicherung, usw.) sind die Gesundheitsangaben von relevanter Bedeutung für den Risikoprüfer des Versicherers.

Wenn dieser nun im Antrag nach dem Krankheitsverlauf der vergangenen 3, 5 oder 10 Jahre fragt, sind die Angaben des Versicherungsnehmers mitunter entscheidend für eine spätere Leistungspflicht des Versicherers.

Diese sogenannte „vorvertragliche Anzeigepflicht“ hält den Versicherungsnehmer nämlich an, alle Angaben vollständig und korrekt zu tätigen. Kann man diese Fragen aus dem Gedächtnis heraus nicht mehr beantworten, sollte man sich an seine Krankenversicherung oder Ärzte wenden, da diese genauere Auskunft geben können. Nachdem man dann seine Patientenakte in Händen hält, sollte man dem Versicherer jedoch nicht alle dort aufgeführten Informationen mitteilen, sondern lediglich solche, nach denen im Antrag auch gefragt wird (Zeitraum beachten!).

Groß kann das Erstaunen ausfallen, wenn man die Obliegenheitspflicht verletzt!

Wie kann das sein? Laut Versicherungsvertrag ist ein bestimmtes Risiko versichert, der Versicherer weigert sich aber in die Leistungspflicht zu gehen. Wir erleben immer wieder, dass Versicherungsnehmer die Obliegenheitspflichten nicht kennen. Diese regeln unter anderem, wann man sich zu einem bestimmten Schadensfall beim Versicherer melden muss. Diese können im Extremfall nur 48 Stunden betragen und sind, wie immer, im Kleingedruckten des Vertrags zu finden. Schauen Sie doch mal in Ihren Vertrag – sonst droht auch bei Ihnen im schlimmsten Fall die Leistungsablehnung wegen eines formalen Fehlers.

Finden Sie dort Passagen, die Sie nicht zweifelsfrei deuten können, kommen Sie gern auf uns zu.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Verwendung von Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie akzeptieren unsere Cookies, wenn Sie fortfahren diese Webseite zu nutzen.

Cookie-Einstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies und Skripte. Sie haben die Möglichkeit folgende Kategorien zu akzeptieren oder zu blockieren.
Immer akzeptieren
Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
NameBeschreibung
PHPSESSID
Anbieter - Typ Cookie Laufzeit Session
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen zu Metriken wie Besucherzahl, Absprungrate, Ursprung oder ähnlichem.
NameBeschreibung
Performance Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher eine Webseite nutzen. Beispielsweise welche Seiten Besucher wie häufig und wie lange besuchen, die Ladezeit der Website oder ob der Besucher Fehlermeldungen angezeigt bekommen. Alle Informationen, die diese Cookies sammeln, sind zusammengefasst und anonym - sie können keinen Besucher identifizieren.
NameBeschreibung
_ga
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 2 Jahre
_gid
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Marketing Cookies werden für Werbung verwendet, um Besuchern relevante Anzeigen und Marketingkampagnen bereitzustellen. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um angepasste Anzeigen bereitzustellen.
NameBeschreibung
NID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
SID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Sonstige Cookies müssen noch analysiert werden und wurden noch in keiner Kategorie eingestuft.
NameBeschreibung