Versicherung will nicht zahlen – Pflichten des Versicherungsnehmers
Wie immer im Leben scheint alles erstmal so einfach: ich gehe ins Netz, suche mir eine Versicherung raus, schließe online ab und gut ist: man ist versichert. Prima! Doch die Versicherung will nicht zahlen!
In einer Vielzahl von Fällen funktioniert das solange, bis man den ersten Schaden hat. Dann trennt sich oft die Spreu vom Weizen. Warum nur? Generell gilt: eine Versicherung ist nichts anderes als ein Übereinkommen zweier oder mehrerer Parteien bezüglich einer konkreten Risikoübernahme. Verletzt man dieses Abkommen auf einer beliebigen Seite, ist der Ärger vorprogrammiert. Welche Pflichten jede Seite hat, regelt der Versicherungsvertrag, denn ein Versicherungsnehmer genießt nicht nur Rechte gegenüber seinem Versicherer, sondern auch einige Pflichten. Vernachlässigt er diese, droht er im Schadensfall mit leeren Händen dazustehen.
Was viele Kunden jedoch leider versäumen: die Vertragsbedingungen zu lesen, zumindest in der Kurzfassung.
Denn gewissenhafte Mitwirkung ist bereits bei der Antragsstellung gefragt. Auf diesbezügliche Fehler geht mehr als die Hälfte der Streitigkeiten zwischen Versicherern und ihren Kunden zurück. Doch welcher Onlineanbieter hat hier schon geschultes Personal an der Hand? Die Wenigsten! Gerade bei sogenannten Biometrischen Risiken (Krankenversicherung, BU-Versicherung, Risikolebensversicherung, usw.) sind die Gesundheitsangaben von relevanter Bedeutung für den Risikoprüfer des Versicherers.
Wenn dieser nun im Antrag nach dem Krankheitsverlauf der vergangenen 3, 5 oder 10 Jahre fragt, sind die Angaben des Versicherungsnehmers mitunter entscheidend für eine spätere Leistungspflicht des Versicherers.
Diese sogenannte „vorvertragliche Anzeigepflicht“ hält den Versicherungsnehmer nämlich an, alle Angaben vollständig und korrekt zu tätigen. Kann man diese Fragen aus dem Gedächtnis heraus nicht mehr beantworten, sollte man sich an seine Krankenversicherung oder Ärzte wenden, da diese genauere Auskunft geben können. Nachdem man dann seine Patientenakte in Händen hält, sollte man dem Versicherer jedoch nicht alle dort aufgeführten Informationen mitteilen, sondern lediglich solche, nach denen im Antrag auch gefragt wird (Zeitraum beachten!).
Groß kann das Erstaunen ausfallen, wenn man die Obliegenheitspflicht verletzt!
Wie kann das sein? Laut Versicherungsvertrag ist ein bestimmtes Risiko versichert, der Versicherer weigert sich aber in die Leistungspflicht zu gehen. Wir erleben immer wieder, dass Versicherungsnehmer die Obliegenheitspflichten nicht kennen. Diese regeln unter anderem, wann man sich zu einem bestimmten Schadensfall beim Versicherer melden muss. Diese können im Extremfall nur 48 Stunden betragen und sind, wie immer, im Kleingedruckten des Vertrags zu finden. Schauen Sie doch mal in Ihren Vertrag – sonst droht auch bei Ihnen im schlimmsten Fall die Leistungsablehnung wegen eines formalen Fehlers.
Finden Sie dort Passagen, die Sie nicht zweifelsfrei deuten können, kommen Sie gern auf uns zu.