Neuer Trend: Fachärzte „verkaufen“ zeitnahe Termine
Als gesetzlich Versicherter muss man mitunter lange Wartezeiten für einen Termin beim Facharzt hinnehmen. Dieses Problem hatten unsere Politiker erkannt und für Abhilfe gesorgt: Die TerminServicestelle wurde Anfang des Jahres ins Leben gerufen!
Damit wollte man der Wartezeit beim Facharzt endlich ein Ende bereiten. Doch die installierten TerminServicestellen der Krankenkassen brachten diesbezüglich keinen Durchbruch (wir berichteten). Wer als Kassenpatient nicht so lange wie gefordert warten will oder kann, hat bei vielen Ärzten noch eine andere Option:
Schneller Termin gegen Bares
Die sogenannten Selbstzahlertermine scheinen bei immer mehr Ärzten in Mode zu kommen, wie Verbraucherschützer beobachtet haben. Statt vielleicht zwei oder drei Monaten wartet man nur noch ein paar Tage – gegen einen in der Regel dreistelligen Betrag aus der eigenen Tasche.
Ist das nun guter, patientenorientierter Service oder ein anrüchiges Angebot, gar Abzocke?
An dieser Frage scheiden sich die Geister. Legal ist der Sprechzeiten-Verkauf prinzipiell jedenfalls, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So dürfen Ärzte nicht eine eventuelle Notlage des Patienten ausnutzen. Nach Meinung des GKV-Spitzenverbands darf er auch nicht ausdrücklich auf die Möglichkeit, als Selbstzahler einen früheren Termin zu erhalten, hinweisen. Hier besteht allerdings ein rechtlicher Graubereich.
Haben Sie bereits eigene Erfahrungen gemacht? Informieren Sie uns bitte (Chatfunktion genügt).
Der Versichererverband GDV hat neue Empfehlungen für die Gestaltung der Standmitteilungen formuliert. Soweit so gut.
Doch was sind Standmitteilungen? Standmitteilungen sind Meldungen eines Versicherers, mit denen Lebens- und Rentenversicherungskunden jährlich über ihr aktuelles Vertragsguthaben bzw. ihre Rentenprognose informiert werden.
Da wichtige Informationen mitunter selbst Experten nicht immer auf den ersten Blick erkenntlich waren, stellt sich die Frage, wie denn auch ein mit dem Versicherungsdeutsch nur halbwegs bewanderter Durchschnittsbürger die Inhalte lesen und für sich zu deuten vermag.
In Zukunft sollen die Standmitteilungen deshalb auch für Versicherungslaien leichter verständlich geschrieben sein.
Für typische „Versicherungsdeutsch“-Formulierungen wurden sogar mit wissenschaftlicher Unterstützung allgemeinsprachliche Alternativen erarbeitet. Für einige Stellen wurde auch empfohlen, auf Tabellen statt auf Fließtext zu setzen. Zudem hält der GDV einige standardmäßig enthaltene Informationen für verzichtbar, während er hier und da flankierende Erläuterungen oder Beispielrechnungen anrät.
Generell soll dem Versicherungskunden der Unterschied zwischen garantierten und möglichen Leistungen stärker als bisher verdeutlicht werden.
Ein Weg in die richtige Richtung, wie wir finden, da Beschönigungen zur möglichen Ablaufleistung lediglich das eigene Gemüt zufriedenstellen, nicht jedoch die eigentliche Situation.
Wer also bisher mit einem Stirnrunzeln über seiner Standmitteilung gebeugt saß, kann Hoffnung schöpfen: die Welt scheint zumindest in diesem Bereich wieder etwas einfacher zu werden.
Sie haben Fragen oder benötigen einen “Übersetzer” Ihrer bisherigen Standmitteilungen? Klicken Sie hier
Zum Jahresanfang haben mehr als zwei Drittel der gesetzlichen Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Im Schnitt liegt er nun bei 1,1 Prozent, nach 0,9 Prozent im Vorjahr.
Die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Dr. Doris Pfeiffer, erwartet, dass auch in den nächsten Jahren an dieser Schraube gedreht wird. Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich also richtig lohnen, denn unter Umständen spart man dabei mehr als 1 Prozent seines Bruttoeinkommens. Wer wechseln möchte, hat es mitunter sehr einfach. Man sucht sich eine neue Krankenkasse (siehe unseren Vergleichsrechner) und folgt den darin beschriebenen Schritten. Hat man eine neue Krankenkasse für sich herausgefiltert, stellt man dort einen Antrag auf Mitgliedschaft. Abgelehnt werden kann dieser in der Regel nicht, denn aufgrund des Kontrahierungszwangs dürfen die Krankenkassen keinen Interessenten abweisen, sofern er in ihrem Tätigkeitsgebiet wohnt und den Aufnahmekriterien entspricht.
Doch bevor man diesen Schritt geht, sollte man sich vergewissern, dass auch die günstigere Kasse die gewünschten Leistungen bietet.
Zwar ist das Leistungspaket der GKVen zu rund 95 Prozent gesetzlich vorgeschrieben, doch der verbleibende Spielraum kann den Unterschied machen. So werden beispielsweise homöopathische Medikamente, Auslandsreiseimpfungen oder bestimmte Vorsorgeuntersuchungen nicht von allen Anbietern erstattet. Auch die Zuschüsse zur Zahnprophylaxe oder zu einer künstlichen Befruchtung können sich deutlich unterscheiden, zudem bieten manche Kassen Bonusprogramme an, andere nicht.
Hier können Sie Leistungen und Preise direkt vergleichen. Sie haben nähere Fragen? Klicken Sie hier.
In der dunklen Jahreszeit passieren die meisten Einbrüche in Potsdamer Häuser und Wohnungen. Neben der Urlaubssaison gehen mehr als 50 Prozent aller Einbrüche auf die Monate zwischen Oktober und Ende Januar zurück. Entgegen der weitläufigen Meinung kommen Einbrecher nicht nachts, sondern gern zwischen 10.00 – 18.00 Uhr und bevorzugen Einfamilienhäuser sowie Erdgeschosswohnungen. Hier finden Sie eine Übersicht der Regionen, in denen sehr oft eingebrochen wurde.
Banden werden immer dreister
Aus gegebenem Anlass hier eine bislang sehr neue Masche der Einbrecher: Derzeit sind Personen in Potsdam und dem nahen Umland unterwegs, die sich von Haus zu Haus durcharbeiten und kontrollieren wollen, ob die jetzt (angeblich) seit Januar gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder vorhanden sind. Die selbsternannten “Prüfer” wollen sich so einen ersten Überblick vom Haus verschaffen. Nach Rücksprache mit ersten Betroffenen handelt es sich dabei jedoch um Diebe, die entweder sofort oder zu späterer Stunde den Diebstahl durchführen. Da sie vormals Haus und Hof intensiv “geprüft” haben, kennen sie auch die Schwachstellen des Objektes bereits genau.
Wir bitten deshalb um besondere Vorsicht!
In den letzten fünf Jahren ist die Zahl der Einbrüche um rund ein Drittel gestiegen
Wer zum Opfer wird, geht im Allgemeinen davon aus, dass seine Hausratversicherung den materiellen Schaden schon ersetzen werde. Doch das erweist sich oft als trügerische Hoffnung. Es gibt nämlich einige Faktoren, die den Versicherungsschutz begrenzen. Zum einen erstattet die Assekuranz generell die Wiederbeschaffungskosten, nicht aber den Original-Kaufpreis oder den heutigen Neuwert. Zudem darf der Ersatz für Wertsachen meist 20 oder 30 Prozent der Versicherungssumme nicht überschreiten, bei Bargeld ist der Versicherungsschutz oft bei 1.000 Euro gedeckelt. Auch der Missbrauch von Kreditkarten ist häufig kaum oder gar nicht abgedeckt.
Ferner sammelt man im Laufe des Lebens immer mehr Haushaltsgegenstände an; die Kinder bekommen eine neue Zimmereinrichtung, Papa den neuen TV, Mutti neuen Schmuck, das neue Fahrrad, usw.
Das freut auch Einbrecher
Vergessen Sie deshalb bitte nicht, regelmäßig die Höhe Ihrer Versicherung an die höheren Werte anzupassen. Der geringe Mehrbeitrag einer Hausratversicherung steht in keinem Verhältnis zum Scheck, den die Versicherung im Schadenfall ausstellen würde. Doch was, wenn der Schaden wirklich eintritt?
Was ist zu tun?
Es ist wichtig im Schadenfall Eigentumsnachweise bereit zu halten. Das ist oft leichter gesagt als getan (Kaufbelege sind nicht mehr vorhanden, etc.). Dokumentieren Sie deshalb am einfachsten Ihren Hausrat umfassend, wie folgt:
Machen Sie Fotos von jedem Raum, Kleiderschränken, technischen Geräten, Uhren, Schmuck, etc. und archivieren Sie diese möglichst feuerfest. Generell empfiehlt es sich auch wichtige persönliche Dokumente, wie etwa Geburtsurkunden, Zeugnisse, Lehrnachweise/Arbeitsnachweise, etc.zu dokumentieren. Dann alle Fotos auf einem USB-Stick oder gebrannter CD/DVD feuer- und wasserfest verstauen (das Löschwasser der Feuerwehr verursacht weitergehende Schäden!!!).
Höherwertiger Schmuck, Mode, Kunst, Uhren oder Sportausrüstungen sollten Sie mit einer separaten Versicherung absichern, da die Versicherungssummen einer normalen Hausratversicherung hier nicht ausreichen oder aber diese Segmente gänzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Kommen Sie bei Fragen gern auf uns zurück.
Gute Nachricht für Hausbesitzer und Mieter
Einen Einbruchsversuch kann man nicht vermeiden, allerdings die Umsetzung sehr erschweren. Alarmanlagen, einbruchsichere Türen oder Fenster helfen hier weiter. Wer in solche Anlage investiert, kann seit November 2015 einen Zuschuss von der KfW erhalten. Wer mindestens 2.000 EUR in förderfähige Maßnahmen investiert, kann so einen Zuschuss von 10 Prozent bis maximal 1.500 EUR erhalten. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie hier.
Eine hilfreiche Checkliste, wie man dem Einbrecher den Plan deutlich erschweren kann, finden Sie hier.
Das Video verdeutlicht, wie schnell ein Einbrecher im Haus ist!
Jeder soll beim Facharzt zeitnah einen Termin erhalten können
Kassenpatienten kennen das mitunter sehr gut: Man erhält eine Überweisung zum Spezialisten oder Facharzt. Doch dort einen zeitnahen Termin zu bekommen: fast aussichtslos. Es heißt dann gern: “wir nehmen keine neuen Patienten mehr auf” oder “den nächsten freien Termin kann ich Ihnen in xxx Monaten geben”. Ruft hingegen ein Privatversicherter an, ist oft ein schneller Termin möglich. Dem wollten man nun auf gesetzlicher Ebene entgegenwirken und versprach Großartiges!
Mit großem Tamtam wurden die Terminservicestellen der gesetzlichen Krankenkassen Ende Januar in Betrieb genommen
Sie sollen gesetzlich Versicherten lange Wartezeiten auf einen Termin beim Facharzt / Spezialisten ersparen und damit die Kluft zur privatärztlichen Versorgung ein Stück weit schließen.
Die Resonanz seitens der Kassenpatienten ist bislang allerdings eher verhalten. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurden die Servicestellen in den ersten Wochen durchschnittlich nur jeweils rund 1.000 Mal in Anspruch genommen. Damit sieht sich die KBV in ihrer grundsätzlichen Kritik an der neuen Einrichtung bestätigt, deren Notwendigkeit sie von Anfang an bestritten hat.
Möglicherweise hängt der überschaubare Zuspruch mit den Bedingungen der Terminvergabe zusammen, denn
-auf die freie Arztwahl verzichtet der Patient, der zudem eine ärztliche Überweisung benötigt
-Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen sind außen vor
Eine Risikolebensversicherung haben viele. Doch wer nicht aufpasst, den bestraft das Finanzamt!
Vor allem unverheiratete Paare sichern sich oft zusammen in einem Einzelvertrag ab. Im Todesfall wird dann die Todesfallsumme an den Hinterbliebenen bezahlt. Soweit bekannt, doch genau das ist eine Konstellation, die auch der Finanzbehörde gefällt, denn es fällt mitunter eine Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer an!
Und das kann mitunter sehr teuer werden!
Bestehen, wie zum Beispiel bei einer Baufinanzierung, noch erhebliche Verbindlichkeiten, sollte man über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachdenken, um die Angehörigen zu schützen.
Wird jedoch eine Todesfallleistung aus dem Vertrag ausbezahlt, erhebt die Finanzbehörde nämlich generell eine Erbschaftssteuer. Steuerfrei ist diese Leistung nur, wenn man als Leistungsempfänger auch die Beiträge für den Vertrag bezahlt hat. Wenn Paare sich jedoch zusammen in einem Einzelvertrag gegenseitig absichern, wird in der Regel nur ein einziges Konto zur Abbuchung der Beiträge hinterlegt. Erhält nun die Person eine Versicherungsleistung, die auch die Beiträge bezahlt hat, bleibt die Leistung steuerfrei. Anderenfalls sollte der Steuerabzug beachtet werden.
Steuerfreibeträge beachten, sofern vorhanden!
Derzeit gibt es unter unverheirateten Paaren keine Steuerfreibeträge, die man ansetzen könnte. Eine fällig werdende Versicherungsleistung ist daher folgerichtig zu versteuern. Wenn man nun mit einer Auszahlung in Höhe von beispielhaften 200.000 EUR rechnet, hält hier der Fiskus die Hand mit auf!
Was viele nicht wissen: Auch bei bereits bestehenden Risikolebensversicherungen kann nachträglich die Bezugsberechtigung korrigiert werden. Je nach Tarifgeneration sollte man jedoch prüfen, ob eine Änderung grundlegenden Sinn macht, da ein Neuvertrag mitunter günstiger sein kann.
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Über die Hälfte der Deutschen wickelt ihre Bankgeschäfte mittlerweile überwiegend per Tablet, Laptop oder Smartphone ab, der Online-Handel wächst und wächst. In Versicherungsbelangen hingegen bevorzugen die Menschen hierzulande laut einer aktuellen Studie weiterhin den persönlichen Kontakt.
Wenn es um den Abschluss neuer Policen geht, wenden sich 71 Prozent der Umfrageteilnehmer an den Versicherungsmakler ihres Vertrauens
Bei anderen Fragen und Anliegen konsultieren 38 Prozent den Makler, während 48 Prozent direkt bei der Versicherung anrufen. In diesen Zahlen wird deutlich: Versicherung ist und bleibt Vertrauenssache, von Mensch zu Mensch.
Damit das Vertrauen auch weiterhin gestärkt bleibt, verzichten wir im Unternehmen gänzlich auf etwaige Cloudspeicherungen und sichern Daten unabhängig von internetangebundenen Betriebssystemen. Zugriffsberechtigungen und Datenverschlüsselungen sind weitere Sicherungssysteme, die wir einsetzen. Und zu guter Letzt:
Auch wenn es immer teurer wird: wir versenden sensible Schreiben auch weiterhin mit der Post.
Wenn Sie sich ein persönliches Bild davon machen möchten, kommen Sie bei Fragen gern auf uns zu.
Wer sich ein Handy / Smartphone zulegt könnte meinen, es wäre über die Hausratversicherung abgesichert. Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass sich ein Smartphone vorwiegend außerhalb der Wohnung befindet. Insofern greift hier die normale Hausratversicherung eben leider nicht bzw. nur sehr eingeschränkt.
Heutige Smartphones sind jedoch kleine Wunderwerke der Technik und haben mitunter auch einen entsprechenden Preis. Es liegt daher nahe, sie mit einer speziellen Versicherung zu schützen. Immerhin gibt es sonst kaum Wertgegenstände, die so ausgiebig genutzt und herumgetragen werden. Damit steigt auch das Beschädigungsrisiko-, Verlust- und Diebstahlrisiko.
Der Versicherungsmarkt bietet ein schier unüberschaubare Zahl von Smartphone-Policen
Wer sie vergleicht, sollte nicht bloß auf den Preis schauen – oftmals wird der nämlich mit zahlreichen Ausschlüssen gedrückt, die den eigentlich erwünschten Versicherungsschutz aushöhlen.
Darauf sollten Sie achten
Manche Anbieter zahlen etwa nicht, wenn das Handy zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen wird (die sogenannte Nachtzeitklausel). Auch sollte man es nicht im Cafè auf dem Tisch liegen lassen, wenn man mal den Gang zur Toilette macht. Damit würde man den Schaden nämlich fahrlässig herbeiführen und verwirkt so mit fahrlässigem Verhalten den Versicherungsschutz. Wer das Smartphone gegen Diebstahl versichern möchte, kann das bei den meisten Anbietern gegen Aufpreis tun. Es gilt also, die Bedingungen genau zu lesen. Wenn der Vertrag hingegen einen soliden Deckungsumfang beinhaltet, können ein paar Euro Monatsprämie bei höherwertigen Geräten eine lohnenswerte Investition sein. Nach unseren Recherchen sind die Angebote mit dem besten Preis/Leistungsverhältnis und einer relativ kurzen Laufzeit bei “Schutzklick” zu finden.
Sind Hackerangriffe wirklich eine ernstzunehmende Gefahr?
Auf Dutzende Millionen Euro beläuft sich der jährliche Schaden durch Online-Kriminalität in Deutschland. Die genaue Zahl kann kaum seriös geschätzt werden. Denn nicht alle Schadensfälle werden gemeldet, da viele Unternehmen Sanktionen oder Umsatzverluste befürchten, wenn Sicherheitslücken bekannt werden.
Es ist dabei nach unserer Erkenntnis egal, ob Handwerksbetrieb, Freiberufler oder Gewerbetreibender!
Auch kleine und mittelständische Unternehmen sind hiervon häufig betroffen. Da Hacker ihr Arsenal ständig erweitern und aufrüsten, droht bei einem Angriff grundlegend existenzbedrohlicher Schaden. Oftmals bleibt die Attacke lange unbemerkt, wenn heimlich Kunden-, Finanz- oder Produktionsdaten inklusive Patenten abgesaugt werden. Doch das unmittelbare Risiko für das eigentliche operative Geschäft ist für Unternehmen jeglicher Größe beträchtlich.
Ein reales Beispiel aus der Praxis
Nicht immer sind Hackerangriffe das Werk global agierender Computerexperten. Es genügt, wenn sich ein Marktteilnehmer bedrängt fühlt oder sogar Umsatzeinbußen hinnehmen musste. So auch in einem kürzlichen Fall:
Das Berliner Unternehmen belieferte Produktionsstätten mit erforderlichem Equipment. Da es zeitlich flexibler als seine Mitbewerber reagierte, bekam es nach und nach immer mehr Auftragsanfragen. So soll es eigentlich auch sein.
Doch was dann passierte, ahnte keiner der Beteiligten.
Ein Trojaner wurde mit einer eMail auf den Rechner des Unternehmensinhabers geschleust. Dieser hatte davon selbst nichts mitbekommen, da das Programm im Hintergrund arbeitete und so nach und nach alle Informationen über Auftraggeber, Auftragsabsprachen, Beteiligten, Umsatzvorgaben, usw. an den vermeintlichen Hacker übermittelte. Doch bei dem Hacker handelte es sich lediglich um einen regionalen Mitbewerber, der nun seine Angebote so änderte, dass er grundsätzlich immer besser war als sein Konkurrent. In der Folge brachen beim Betroffenen die Umsätze ein, acht Mitarbeiter wurden entlassen.
Erst viel später wurde bemerkt, welchen Datenumfang man vom Betriebs-PC gestohlen hatte. Doch an dieser Stelle war es bereits zu spät. Das Unternehmen existiert heute quasi nur noch auf dem Papier.
Wir könnten nun eine Vielzahl solcher Fälle allein aus unserer Region Berlin / Potsdam aufzählen, doch was nützt das. Die Einsicht, dass man sich nicht vollends vor Angriffen schützen kann, sollte jedem klar werden.
Neben strengen Sicherheitsvorkehrungen (der größte Unsicherheitsfaktor ist hierbei noch immer der Mensch) sollten sich Firmen daher mit einer Versicherung vor dem finanziellen Schaden schützen. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl speziell auf mittelständische Unternehmen zugeschnittener Cybercrime-Policen. Sie springen nicht nur finanziell in die Bresche, sondern bieten meist auch IT-Experten auf, die den Schaden begrenzen.
Wir empfehlen dieses Thema nicht aufzuschieben! Gehen Sie es in eigenem Interesse jetzt an! Wir stehen für Rückfragen gern zur Seite.
11.11.2015 – nein, kein Karnevalsscherz: eine Rückkehr in die GKV ist nicht so einfach möglich! Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, sind Zehntausende hierzulande nicht krankenversichert. Eine Rückkehr ins System fällt umso schwerer, je länger man draußen ist. Denn die Beiträge für die unversicherte Zeit müssen nachgezahlt werden. Vor allem Selbstständige mit schmalem Einkommen verzichten dann lieber auf den Schutz, hinzukommen Randgruppen wie Obdachlose oder illegale Einwanderer. Offiziell gibt die Bundesregierung die Zahl der Menschen ohne Versicherungsschutz mit 80.000 an (2014), wobei die Dunkelziffer kaum seriös geschätzt werden kann, aber beträchtlich sein dürfte.
Die Ärzte dürfen allerdings auch unversicherten Personen die Behandlung nicht verweigern. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei überlaufener Praxis, dürfen Patienten wieder weggeschickt werden. Wer nach der Behandlung keine Versichertenkarte vorlegt, erhält eine Privatrechnung, die auf den üblichen Inkasso-Wegen beigetrieben wird. Übrigens dürfen die Krankenkassen bei Rückkehrern keine Kulanz walten lassen, auch wenn sie wollen: Die ausstehenden Beiträge müssen eingefordert werden, nötigenfalls bis zur eidesstattlichen Versicherung.
Aufgrund unserer Spezialisierung wissen wir um die Probleme mit deutschen Krankenversicherern und deren Versicherten. Die Probleme in der PKV sind aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase vermutlich lange nicht ausgestanden. Dennoch bieten diese Versicherer mitunter noch immer sehr interessante Tarife zu bezahlbaren Beiträgen und stellen so für Interessierte mitunter äußerst lukrative Absicherungskombinationen zur Verfügung. Andererseits stehen die GKVen aufgrund des demografischen Wandels und dem Hintergrund aktueller Einwanderungszahlen vor großen Herausforderungen zur künftigen Finanzierung ihrer Leistungen.
Beide Systeme, sowohl PKV als auch GKV, sind von einem Umbruch geprägt, deren Ausmaße derzeit nicht abschließend beurteilt werden können. Je nachdem, in welcher Situation sich jeder Einzelne aktuell befindet (Existenzgründung, Firmenerweiterung oder -verkauf, Heirat, Kinderwunsch, Altersrente, usw.), empfehle ich jedem, sich umfassend über Vor- und Nachteile der beiden Systeme aufklären zu lassen und ggf. ursprüngliche Entscheidungen in Frage zu stellen.
In Kooperation mit spezialisierten Anwälten haben wir es inzwischen geschafft, mehr als 663 Personen entscheidende Lösungsmöglichkeiten zur GKV-Rückkehr aufzuzeigen; haben bislang Unversicherte wieder in den Versicherungsschutz gebracht; Privatversicherte wieder in die GKV-Systeme zurückgeführt und interne Tarifwechsel bei den PKVen mit teils beträchtlichen Beitragssenkungen für die Versicherten realisiert. Wie das auch für Selbständige, Altersrentner oder Personen mit GKV-Befreiung erreicht werden kann, erfahren Interessierte in unserem separaten webauftritt: http://hallogkv.de/
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