Welche Versicherungen für Kinder sinnvoll sind – Unterschied zwischen Unfallversicherung oder Invaliditätsversicherung
Eltern haben die natürliche Tendenz, möglichst alle Risiken für ihre Kinder zu minimieren.
Dabei kommt zwangsläufig auch Versicherungsschutz ins Spiel. Doch das speziell an Kinder bzw. deren Eltern gerichtete Tarifangebot ist kaum zu überblicken. Von Unfall- und Invaliditätsschutz über Krankenzusatzpolicen bis hin zu Vorsorgelösungen reicht das Spektrum. Verbraucherschützer und andere Experten halten nicht alle Angebote für sinnvoll.
Zu den Basics der Kinder-Absicherung gehören jedoch nach einhelliger Meinung folgende Policen:
- Eine Krankenzusatzversicherung sorgt je nach Tarif für freie Arzt- und Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung und Rooming-in, also die kostenlose elterliche Begleitung in der Klinik.
- Eine Unfallversicherung fängt die Folgekosten einer unfallbedingten Invalidität auf.
- Eine Haftpflichtversicherung ist ohnehin für Menschen jedes Alters empfehlenswert. Eigene Kinder, die bis zur vollendeten ersten Ausbildung im gemeinsamen Haushalt leben, sind jedoch in den meisten Privathaftpflichtversicherungen mitversichert (Altershöchstgrenzen beachten!)
- Eine Auslandsreisekrankenversicherung schließt die beträchtliche Schutzlücke in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Und last, not least: Eine Risikolebensversicherung sollte jeder haben, der Verantwortung für andere trägt.
Unterschied zwischen einer Unfall- und einer Invaliditätsversicherung
Die Definition einer Unfallversicherung lautet: … ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn ein von außen unvorhergesehen auf den Körper einwirkendes Ereignis stattfindet… Das ist bei einem Fahrradunfall sicher leicht zu erklären, doch wie sieht es bei einer Vergiftung, Leukämie oder einem Zeckenbiss aus? Was ist wenn eine Erkrankung zur Invalidität des Kindes führt?
Gerade hier leisten die meisten Unfallversicherungen eben leider nicht, da kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vorlag, also die Invalidität nicht “bedingungsgemäß” eintrat.
Eine Invaliditätsversicherung geht hier einen entscheidenden Schritt weiter und leistet auch, wenn die Invalidität aufgrund einer Krankheit eintritt.
Hierzu ein Beispiel:
Ihr Kind hat einen Kletterunfall, stürzt vom Baum und hat in der Folge einen Wirbelbruch erlitten. Querschnittslähmung kann die Folge sein. Eine Unfallversicherung würde an dieser Stelle die vereinbarten Versicherungsleistungen leisten.
Ein anderes Beispiel:
Das Kind erkrankt an Rota-Viren während eines Krankenhausbesuchs. In der Folge erblindet das Kind; eine Unfallversicherung würde hier nicht greifen. Eine Invaliditätsversicherung hingegen schon.
Ein weiteres Beispiel kennen wir aus China. Hier wurde chemisch verseuchte Milch an Kleinkinder verabreicht mit teils gravierenden Folgen. Eine herkömmliche Unfallversicherung würde hier nicht greifen.
Nachstehende Leistungen sind NICHT durch eine herkömmliche Unfallversicherung gedeckt:
Bandscheibenschäden, Blutungen innerer Organe, Strahlenschäden, Infektionen (Ausnahme Tollwut und Wundstarrkrampf), Vergiftungen infolge Einnahme fester bzw. flüssiger Stoffe durch den Schlund (bei Kindern bis 10 Jahren in der Regel mitversichert; Ausnahme: keine Nahrungsmittelvergiftung versichert!), krankhafte Störung infolge psychischer Reaktionen, Bauch – oder Unterleibsbrüche.
Es ist daher ratsam
eine Kombination von Unfallversicherung und Kinderinvaliditätsabsicherung zu wählen. Da nicht jeder Unfallversicherer auch immer eine geeignete Invaliditätsversicherung anbietet, kann/sollte man hier unbedingt kombinieren und sich nicht davon abbringen lassen. Mit Hilfe der Finanzmittel aus der Unfallversicherung können größere Investitionen bezahlt werden, wie etwa der behindertengerechte Umbau des Wohnraums oder die Anschaffung von teuren Hilfsmitteln, usw.
Die Leistungen aus der Invaliditätsversicherung sollten als monatliche Rentenzahlung erfolgen. Grund: Auch die berufliche Laufbahn der Beteiligten wird nach einem Schicksalsschlag anders verlaufen. Einschränkungen bis hin zum völligen Einkommensverlust sind die Folge und können durch die Rentenzahlungen aufgefangen werden.
Fazit
Da auch in Potsdam die Zahl der Neuerkrankungen an FSME- und Borreliose-Fällen kontinuierlich steigt und die Vielzahl der hiesigen Haushalte noch ohne passendem Versicherungsschutz ist, raten wir dringend zu dieser Absicherung. Auch wenn die Kombination von Unfall- und Kinderinvaliditätsversicherung einen Mehraufwand bedeutet, sollte man hier nicht am falschen Ende sparen. Der finanzielle Aufwand im Schadenfall wäre um ein Vielfaches höher und steht in keinem Verhältnis zum Beitragsaufwand.
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